Forschungskonzept der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Präambel
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) nimmt Aufgaben des Bundes in der Gesundheitsförderung und Prävention (1) wahr. Ihr Auftrag ist es, Maßnahmen zu planen, zu entwickeln und umzusetzen, die einen Beitrag zur Förderung der Gesundheit der Bevölkerung insgesamt und einzelner Teilgruppen leisten.
Die Arbeit der BZgA zielt dabei darauf ab,
1. die Allgemeinbevölkerung und spezifische Zielgruppen über Gesundheitsrisiken und gesundheitsfördernde Einflüsse zu informieren (Wissensvermittlung), persönliche Wege zu einem gesundheitsförderlichen Verhalten aufzuzeigen und Anregungen und konkrete Hilfen zur Umsetzung zu geben (Kompetenzförderung und Motivation),
2. über Voraussetzungen und Bedingungen, die zur Erfüllung dieses Auftrages erforderlich sind, zu informieren und sie mit zu gestalten. Sie setzt diese Aufgaben zusammen mit Kooperationspartnern im Rahmen bundesweiterAktivitäten und Kampagnen um. Sie entwickelt und prüft neue Methoden der Gesundheitsförderung und Prävention. Sie erarbeitet Konzepte und Angebote zur Fortbildung von Mediatoren sowie Strategien und Verfahren der Qualitätssicherung.
Ihre derzeitigen Hauptarbeitsrichtungen sind
1. die allgemeine gesundheitliche Aufklärung mit dem Schwerpunkt der Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen
2. die Suchtprävention mit den Schwerpunkten frühe Suchtprävention im Kindes- und Jugendalter (Primärprävention), Alkohol- und Tabakprävention, Prävention von illegalem Drogenkonsum sowie Prävention von Glücksspielsucht
3. die Prävention von Infektionskrankheiten, insbesondere AIDS
4. die Sexualaufklärung und Familienplanung als Auftrag aus dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (unter der Fachaufsicht des BMFSFJ)
5. die Evaluation und Qualitätssicherung zur Sicherung der Effektivität und Effizienz von Prävention und Gesundheitsförderung national und international
6. die nationale Koordination von Gesundheitsförderung und Prävention sowie die internationale Kooperation
Zusätzliche Arbeitsfelder sind die Unterstützung von Aufklärung in den Bereichen Organ-und Blutplasmaspende als Aufträge aus dem Transplantationsgesetz (§ 2 TPG) und dem Transfusionsgesetz (§ 3 TFG) sowie die Erhöhung der Bereitschaft zur Impfung gegen die saisonale Influenza als Umsetzung der Empfehlungen des nationalen Pandemieplanes.
Seit 2007 ist der Aufbau des „Nationalen Zentrum Frühe Hilfen“ aus dem Aktionsprogramm des BMFSFJ "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ hinzugekommen (unter der Fachaufsicht des BMFSFJ, www.fruehehilfen.de).
Die BZgA ist somit keine Ressortforschungsinstitution, deren Hauptzweck in der Forschung besteht. Sie führt aber seit ihrer Gründung Forschung zum Zweck ihrer Aufgabenerfüllung durch, da der für sie relevante Forschungsbedarf nicht hinreichend über das institutionalisierte Wissenschaftssystem abgedeckt wird.
Das bedeutet, die Forschung in der BZgA hat einen klaren Bezug zu den ihr übertragenen Aufgaben. Ihr primäres Ziel ist es, die Aufgabenerfüllung der BZgA und anderer Akteure im Feld der Gesundheitsförderung auf einem fachlich hohen Niveau sicherzustellen, indem sie
1. wissenschaftliche Grundlagen und Konzepte für die Planung, Durchführung, Bewertung und Optimierung von einzelnen Maßnahmen und Kampagnen erarbeitet (Wirksamkeitsvoraussetzungen)
2. die Qualität der Durchführung und die Effektivität und Effizienz der Maßnahmen und Kampagnen überprüft und die Resultate der Forschung an die Maßnahmen- und Kampagnendurchführenden praxisbezogen rückkoppelt (Wirksamkeitsuntersuchungen).
3. in Kooperation mit Wissenschaftlern und Praktikern Verfahren der Qualitätssicherung von Angeboten der Gesundheitsförderung und Instrumente des Qualitätsmanagements entwickelt und sie in wissenschaftlichen Studien erprobt
4. den wissenschaftlichen Diskurs in Themenfeldern der Prävention fördert ( z. B. im Rahmen von Statusseminaren).
Damit leistet die Forschung in der BZgA auch einen Beitrag zur Erfüllung der Verwaltungsvorschriften zu § 7 BHO in Bezug auf Erfolgskontrollen, Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrollen.
Die Nachfrageentwicklung nach den Methoden und Ergebnissen dieser Forschung deutet darauf hin, dass der Bedarf nach wissenschaftlicher Unterstützung im Feld der Gesundheitsförderung deutlich angestiegen ist.
Konzepte, methodische Grundlagen und Studien werden deshalb regelmäßig publiziert (siehe: Fachheftreihe Forschung und Praxis der Sexualaufklärung und Familienplanung, www.sexualaufklaerung.de, „Forschung und Praxis der Gesundheitsförderung“ der BZgA und www.bzga.de/studien, worunter sich auch eine Dokumentation aller Studien und damit ein Gesamtüberblick über die Forschungsprojekte seit Errichtung der BZgA (ohne BMFSFJ)
befindet).
Gleichzeitig trägt die Forschung in der BZgA zu einer stärkeren Nutzung wissenschaftlicher Verfahren und Ergebnisse in diesem Bereich bei und schafft eine Grundlage für die Evidenzbasierung. Wissenschaftliche Überprüfbarkeit von Gesundheitsförderung ist eine wichtige Grundlage für ihre Bedeutung und Akzeptanz in der Gesellschaft.
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1 Im Folgenden wird aus pragmatischen Gründer in der Regel der Begriff Gesundheitsförderung verwendet.
Die Arbeit der BZgA zielt dabei darauf ab,
1. die Allgemeinbevölkerung und spezifische Zielgruppen über Gesundheitsrisiken und gesundheitsfördernde Einflüsse zu informieren (Wissensvermittlung), persönliche Wege zu einem gesundheitsförderlichen Verhalten aufzuzeigen und Anregungen und konkrete Hilfen zur Umsetzung zu geben (Kompetenzförderung und Motivation),
2. über Voraussetzungen und Bedingungen, die zur Erfüllung dieses Auftrages erforderlich sind, zu informieren und sie mit zu gestalten. Sie setzt diese Aufgaben zusammen mit Kooperationspartnern im Rahmen bundesweiterAktivitäten und Kampagnen um. Sie entwickelt und prüft neue Methoden der Gesundheitsförderung und Prävention. Sie erarbeitet Konzepte und Angebote zur Fortbildung von Mediatoren sowie Strategien und Verfahren der Qualitätssicherung.
Ihre derzeitigen Hauptarbeitsrichtungen sind
1. die allgemeine gesundheitliche Aufklärung mit dem Schwerpunkt der Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen
2. die Suchtprävention mit den Schwerpunkten frühe Suchtprävention im Kindes- und Jugendalter (Primärprävention), Alkohol- und Tabakprävention, Prävention von illegalem Drogenkonsum sowie Prävention von Glücksspielsucht
3. die Prävention von Infektionskrankheiten, insbesondere AIDS
4. die Sexualaufklärung und Familienplanung als Auftrag aus dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (unter der Fachaufsicht des BMFSFJ)
5. die Evaluation und Qualitätssicherung zur Sicherung der Effektivität und Effizienz von Prävention und Gesundheitsförderung national und international
6. die nationale Koordination von Gesundheitsförderung und Prävention sowie die internationale Kooperation
Zusätzliche Arbeitsfelder sind die Unterstützung von Aufklärung in den Bereichen Organ-und Blutplasmaspende als Aufträge aus dem Transplantationsgesetz (§ 2 TPG) und dem Transfusionsgesetz (§ 3 TFG) sowie die Erhöhung der Bereitschaft zur Impfung gegen die saisonale Influenza als Umsetzung der Empfehlungen des nationalen Pandemieplanes.
Seit 2007 ist der Aufbau des „Nationalen Zentrum Frühe Hilfen“ aus dem Aktionsprogramm des BMFSFJ "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ hinzugekommen (unter der Fachaufsicht des BMFSFJ, www.fruehehilfen.de).
Die BZgA ist somit keine Ressortforschungsinstitution, deren Hauptzweck in der Forschung besteht. Sie führt aber seit ihrer Gründung Forschung zum Zweck ihrer Aufgabenerfüllung durch, da der für sie relevante Forschungsbedarf nicht hinreichend über das institutionalisierte Wissenschaftssystem abgedeckt wird.
Das bedeutet, die Forschung in der BZgA hat einen klaren Bezug zu den ihr übertragenen Aufgaben. Ihr primäres Ziel ist es, die Aufgabenerfüllung der BZgA und anderer Akteure im Feld der Gesundheitsförderung auf einem fachlich hohen Niveau sicherzustellen, indem sie
1. wissenschaftliche Grundlagen und Konzepte für die Planung, Durchführung, Bewertung und Optimierung von einzelnen Maßnahmen und Kampagnen erarbeitet (Wirksamkeitsvoraussetzungen)
2. die Qualität der Durchführung und die Effektivität und Effizienz der Maßnahmen und Kampagnen überprüft und die Resultate der Forschung an die Maßnahmen- und Kampagnendurchführenden praxisbezogen rückkoppelt (Wirksamkeitsuntersuchungen).
3. in Kooperation mit Wissenschaftlern und Praktikern Verfahren der Qualitätssicherung von Angeboten der Gesundheitsförderung und Instrumente des Qualitätsmanagements entwickelt und sie in wissenschaftlichen Studien erprobt
4. den wissenschaftlichen Diskurs in Themenfeldern der Prävention fördert ( z. B. im Rahmen von Statusseminaren).
Damit leistet die Forschung in der BZgA auch einen Beitrag zur Erfüllung der Verwaltungsvorschriften zu § 7 BHO in Bezug auf Erfolgskontrollen, Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrollen.
Die Nachfrageentwicklung nach den Methoden und Ergebnissen dieser Forschung deutet darauf hin, dass der Bedarf nach wissenschaftlicher Unterstützung im Feld der Gesundheitsförderung deutlich angestiegen ist.
Konzepte, methodische Grundlagen und Studien werden deshalb regelmäßig publiziert (siehe: Fachheftreihe Forschung und Praxis der Sexualaufklärung und Familienplanung, www.sexualaufklaerung.de, „Forschung und Praxis der Gesundheitsförderung“ der BZgA und www.bzga.de/studien, worunter sich auch eine Dokumentation aller Studien und damit ein Gesamtüberblick über die Forschungsprojekte seit Errichtung der BZgA (ohne BMFSFJ)
befindet).
Gleichzeitig trägt die Forschung in der BZgA zu einer stärkeren Nutzung wissenschaftlicher Verfahren und Ergebnisse in diesem Bereich bei und schafft eine Grundlage für die Evidenzbasierung. Wissenschaftliche Überprüfbarkeit von Gesundheitsförderung ist eine wichtige Grundlage für ihre Bedeutung und Akzeptanz in der Gesellschaft.
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1 Im Folgenden wird aus pragmatischen Gründer in der Regel der Begriff Gesundheitsförderung verwendet.